Was kostet der Spaß?? - Die Preise
Wir sind stets bemüht, die Preise "familienfreundlich" zu halten und berechnen daher nicht nach Person, sondern nach Fahrzeug. Zudem wollten wir nicht - wie sonst alles andere - mal wieder teurer werden, die Preise sind daher identisch mit denen im vergangenen Jahr.
Es gibt zwei Arten von Teilnahmegebühr:
A)
Wer zum Campen mit seinem Fahrzeug und Zelt/Wohnwagen / Wohnkabine auf dem Gelände übernachtet, zahlt pro Fahrzeug und Nacht eine Camp-Gebühr von 15 Euro.
Überlebenstickets (ÜTs) müssen pro Übernachtung zusätzlich gekauft werden, pro Fahrzeug und Nacht werden 4 Euro ausgegeben.
Mit diesen "Gutscheinen" könnt Ihr dann beim Caterer Essen und Getränke bekommen. Wechselgeld gibts nicht, Zuzahlung ist möglich und Aufstockung der ÜTs bzw. Barzahlung natürlich auch.

Die Camp-Gebühr gilt pro Auto und "Übernachtungsbehältnis", unabhängig von der Zahl der Insassen. Kinder sind damit quasi "for free". Übernachtungsauto plus Zelt (z.B. für Kinder) kostet keinen Aufpreis.
B)
Für die Nutzung des Geländes (freies Fahren) werden fällig.
Freitag 11,00 EUR pro Fahrzeug für Geländebenutzung
Samstag 16,00 EUR pro Fahrzeug für Geländebenutzung inkl. 4 EUR Ü-Tickets für Bewirtung
Sonntag 15,00 EUR pro Fahrzeug für Geländebenutzung inkl. 4 EUR Ü-Tickets für Bewirtung
Kombiticket für drei Tage Freitag bis Sonntag 30,00 EUR inkl. 8 EUR-Bon für Bewirtung
Bei Anmeldungen mit Camping entfallen die Ü-Tickets von 4 EUR, da diese ja bereits mit der Campinganmeldung gekauft werden.
Also:
Freitag 11,00 EUR pro Fahrzeug für Geländebenutzung
Samstag 12,00 EUR pro Fahrzeug für Geländebenutzung
Sonntag 11,00 EUR pro Fahrzeug für Geländebenutzung
Kombiticket für drei Tage Freitag bis Sonntag 22,00 EUR
In dieser Gelände-Gebühr sind die Teilnahmemöglichkeit an Familen-Trial, Super-Trial und Geländewagenfahrschule bereits enthalten, müssen aber natürlich nicht gefahren werden.
Für das Boobycar-Rennen ist keine Geländegebühr erforderlich, Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und jeder für sich selbst.
Zuschauer haben freien Eintritt, müssen ihr Fahrzeug aber außerhalb des Geländes abstellen.




